Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung

Wir alle können durch Krankheit, Unfall oder Alter in die Lage kommen, dass wir wichtige Angelegenheiten unseres Lebens nicht mehr selbstverantworlich regeln können.

Den meisten ist nicht bekannt, dass eine (Vorsorge-)Vollmacht, neben einer Bankvollmacht, ebenso notwendig ist, um bei Krankheit, nach einem Unfall mit Bewusstlosigkeit oder bei Demenz für den Partner bzw. für die Eltern oder Kinder rechtswirksam gegenüber dem Arzt, Behörden oder einem Pflegedienst tätig werden zu können.

Der Grund, warum jemand seine Angelegenheiten nicht mehr regeln und keine Geschäfte mehr tätigen kann, spielt dabei keine Rolle!!!

Dies ist im BGB § 1896 Abs.1, Satz 1 geregelt.


Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist!


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