Kreditwiderruf - Frist läuft endgültig ab

Bauherren und Immobilienkäufer, die zwischen November 2002 und Juni 2010 einen Kredit aufgenommen haben, können den Vertrag nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen.

Am 22. Juni erlischt das Widerrufsrecht.

Rund 80% der Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft!

Die Durchsetzung des Widerrufs bringt in der Regel einen Vorteil von 10 bis 20 Prozent der Kreditsumme.

Wir arbeiten mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei zusammen, die Ihren Kredit-Vertrag kostenlos prüft. Hier ist die Einreichungsfrist aber der 30. April 2016!

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Höhere Kredite von der KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt für energiesparende Neubauten höhere Kredite. Im Programm "Energieeffizient Bauen" sind 100.000€ pro Wohnung möglich, das ist doppelt so viel wie bisher. Ausserdem können Käufer und Bauherren für diese Kredite jetzt auch eine Zinsbindung bis 20 Jahre bekommen (Zinssatz ist höher als bei 10 Jahren). Somit erhalten Käufer und Bauheren eine höhere Sicherheit. 

Die Anforderungen an dies Programm ist allerdings höher als bisher. Der Energiebedarf des Gebäudes darf maximal 55% des Höchstwertes nach der alten Energieeinsparverordnung von 2009 erreichen (KfW - Effizienzhaus 55). Das KfW - 70 - Haus wird nicht mehr gefördert. 

Ferner führt die KfW mit dem Effizienzhaus 40 Plus einen neuen Standard ein. Diese Häuser produzieren selbst Energie, speichern sie und decken den verbleibenden Energiebedarf größtenteils selbst.

Je nach Energiestandard zahlt die KfW einen Tilgungszuschuss bis zu 15% der Kreditsumme:

  • KfW 55 Haus: 5% (max. 5.000€),
  • KfW 40 Haus: 10% (max. 10.000€),
  • KfW 40 Plus Haus: 15% /max. 15.000€).

Um die Förderung zu erhalten, schreibt die KfW die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten vor. 

Die Förderkredite der KfW können Sie gerne bei uns beantragen!

 

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BHW Baufinanzierungskampagne

Für Bauherren und Käufer:

  • Top-Kondition für Darlehen ab 100.000€
  • "Sonderkondition 15 für 12": 15 Jahre Soll-Zinsbindung für eine 12-Jahreskondition
  • "Sonderkondition 12 für 10": 12 Jahre Soll-Zinsbindung für eine 10-Jahreskondition
  • Optimierung bzgl. der Verlängerung des bereitstellungszinsfreien Zeitraum
  • Volltilgerdarlehen in 25 Jahre mit Zinssicherung
  • Kombination mit KfW-Krediten möglich

Für Modernisierer:

  • Reduzierung des Sollzinssatzes für Blankodarlehen (ohne Besicherung).
  • Blankodarlehen können zwischen 10.000€ und 30.000€ betragen.
  • Interessante bausparunterlegte BHW-Finanzierungen

Einbruchschutz / Bis 1.500€ Zuschuss

Hauseigentümer erhalten jetzt Zuschüsse von der KfW, wenn sie sichere Türen, Alarmanlagen oder Schlösser einbauen. Beraten lassen können Sie sich unter: www.polizei-beratung.de und www.kfw.de

Quelle: Finanztest, Jan. 2016


Neue Regeln ab März 2016 für Immobilienkredite

Ab dem 21.03.2016 werden neue Bestimmungen für Immobilienkredite in Kraft treten (Gesetz ist noch nicht verabschiedet). Die Neuerungen sehen vor:

  • Für Bauspar-Kombikredite aus Darlehen und Bausparvertrag müssen Kreditinstitute einen einheitlichen Effektivzins angeben, in der alle Kosten eingehen.
  • Banken müssen vor Vertragsabschluss ausführlicher als bisher über die Kreditbedingungen informieren.
  • Das Widerrufsrecht des Kreditnehmers soll künftig auf ein Jahr befristet sein, wenn die Bank falsch oder gar nicht über das Widerrufsrecht belehrt. Altverträge, die von 2002 bis 2010 abgeschlossen wurden, sollen nur noch bis zum 21.06.2016 widerrufbar sein.

 

Quelle: Finanztest, Jan. 2016


Forwarddarlehen oft vorzeitig kündbar!

Kreditnehmer, die mit ihrer Bank schon Jahre vor Ablauf der Zinsbindung einen Zinssatz für die Anschlussfinanzierung vereinbaren, können  den Vertrag zehn Jahre nach Abschluss der Vereinbarung kündigen. Sie müssen nicht warten, bis die Zinsbindung für dieses Forwarddarlehen endet. Das hat das Landgericht Bochum in einem Urteil gegen die Sparda West klargestellt. (Az. I-1 O68/15).

Hintergrund: Kreditnehmer dürfen zehn Jahre nach der Kreditauszahlung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Vereinbaren sie für die Zeit nach Ende der Zinsbindung einen neuen Zinssatz, tritt laut Gesetz der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Auszahlungsterms – nicht etwa der Beginn der neuen Zinsbindung. Die Bochumer Richter sahen keinen Anlass, bei Forwarddarlehen von dieser eindeutigen gesetzlichen Regelung abzuweichen.

Quelle: Finanztest, Dez. 2015


Baufinanzierung

Baufinanzierung

Eine Bau- bzw. Immobilienfinanzierung ermöglicht es, den Traum von Wohneigentum zu realisieren. Das Darlehen ist zweckgebunden und dient zum Bau, Kauf, Modernisierung oder Sanierung eines Hauses oder einer Wohnung. Die Rückführung des Kredites erfolgt in monatlichen Raten, bestehend aus Tilgung und Zins. 

Die häufigste Darlehensform bei einer Baufinanzierung ist das Annuitätendarlehen. Hier bleibt die monatliche Rate über die gesamte Laufzeit konstant, was Planungssicherheit schafft. Die Zusammensetzung der Annuität (Rate) verschiebt sich im Laufe der Zeit. Anfangs ist der Zinsanteil höher und es wird relativ wenig vom Darlehen getilgt. Diese Gewichtung ändert sich stetig, so dass am Ende der Laufzeit der Tilgungsanteil immer höher und der Zinsanteil niedriger wird.

Infografik: Baufinanzierung – wofür kann ich sie nutzen?

Wichtige Kriterien bei einer Baufinanzierung

  1. Bonität: Vor der Bewilligung einer Baufinanzierung wird die Bonität des Kreditnehmers geprüft. Dabei werden unter anderen die Einkommens- und Vermögenssituation berücksichtigt und ein Schufa-Auskunft eingeholt.
  2. Eigenkapital: Banken verlangen in der Regel einen gewissen Anteil an Eigenkapital, um das Risiko der Baufinanzierung zu minimieren. Als grober Richtwert gelten 20 bis 30 Prozent der Finanzierungssumme, die als Eigenkapital vorhanden sein sollte, um etwa Makler, Grunderwerbssteuer oder Notarkosten bezahlen zu können. Je höher das Eigenkapital, desto günstiger sind in der Regel die Kreditkonditionen.
  3. Zinsbindung: Beim Abschluss einer Baufinanzierung werden über einen festen Zeitraum (meist 10 oder 15 Jahre), die Zins- und Rückzahlungskonditionen (Zinsbindung) fixiert. Das schafft Planungssicherheit. Wer mit steigenden Zinsen rechnet, vereinbart eine längere Zinsbindung. Nach Ablauf der Zinsbindung wird über die Restschuld eine Anschlussfinanzierung, zu den dann aktuellen Konditionen und mit neuer Zinsbindung, abgeschlossen. 
  4. Tilgungssatz: Der Tilgungssatz wird beim Abschluss festgelegt (z.B. 4 %). Je nach finanziellem Spielraum sollte er so hoch wie möglich gewählt werden, damit der Kredit schneller abgelöst werden kann. In der Regel kann der Tilgungssatz während der Laufzeit angepasst (meist 1x pro Jahr) werden.
  5. Sicherheiten: Zur Absicherung der Baufinanzierung verlangen Kreditinstitute in der Regel Sicherheiten, wie z.B. eine Grundschuld auf der zu finanzierenden Immobilie und eine Risikolebensversicherung auf den Kreditnehmer in Höhe der Darlehenssumme.
  6. Sondertilgung: Um die Baufinanzierung schneller abzulösen, kann in der Regel einmal pro Jahr eine Sondertilgung erfolgen. Diese ist bei den meisten Banken auf 5 Prozent der Darlehenssumme begrenzt.
  7. Förderungen: Das Bauvorhaben ist gegebenenfalls über verschiedene Programme (z.B. KfW-Darlehen, Baukindergeld, Wohnungsbauprämie) förderfähig bzw. wird vom Staat unterstützt.

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