Bauherren und Immobilienkäufer, die zwischen November 2002 und Juni 2010 einen Kredit aufgenommen haben, können den Vertrag nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen.
Am 22. Juni erlischt das Widerrufsrecht.
Rund 80% der Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft!
Die Durchsetzung des Widerrufs bringt in der Regel einen Vorteil von 10 bis 20 Prozent der Kreditsumme.
Wir arbeiten mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei zusammen, die Ihren Kredit-Vertrag kostenlos prüft. Hier ist die Einreichungsfrist aber der 30. April 2016!
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt für energiesparende Neubauten höhere Kredite. Im Programm "Energieeffizient Bauen" sind 100.000€ pro Wohnung möglich, das ist doppelt so viel wie bisher. Ausserdem können Käufer und Bauherren für diese Kredite jetzt auch eine Zinsbindung bis 20 Jahre bekommen (Zinssatz ist höher als bei 10 Jahren). Somit erhalten Käufer und Bauheren eine höhere Sicherheit.
Die Anforderungen an dies Programm ist allerdings höher als bisher. Der Energiebedarf des Gebäudes darf maximal 55% des Höchstwertes nach der alten Energieeinsparverordnung von 2009 erreichen (KfW - Effizienzhaus 55). Das KfW - 70 - Haus wird nicht mehr gefördert.
Ferner führt die KfW mit dem Effizienzhaus 40 Plus einen neuen Standard ein. Diese Häuser produzieren selbst Energie, speichern sie und decken den verbleibenden Energiebedarf größtenteils selbst.
Je nach Energiestandard zahlt die KfW einen Tilgungszuschuss bis zu 15% der Kreditsumme:
Um die Förderung zu erhalten, schreibt die KfW die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten vor.
Die Förderkredite der KfW können Sie gerne bei uns beantragen!
Für Bauherren und Käufer:
Für Modernisierer:
Hauseigentümer erhalten jetzt Zuschüsse von der KfW, wenn sie sichere Türen, Alarmanlagen oder Schlösser einbauen. Beraten lassen können Sie sich unter: www.polizei-beratung.de und www.kfw.de
Quelle: Finanztest, Jan. 2016
Ab dem 21.03.2016 werden neue Bestimmungen für Immobilienkredite in Kraft treten (Gesetz ist noch nicht verabschiedet). Die Neuerungen sehen vor:
Quelle: Finanztest, Jan. 2016
Kreditnehmer, die mit ihrer Bank schon Jahre vor Ablauf der Zinsbindung einen Zinssatz für die Anschlussfinanzierung vereinbaren, können den Vertrag zehn Jahre nach Abschluss der Vereinbarung kündigen. Sie müssen nicht warten, bis die Zinsbindung für dieses Forwarddarlehen endet. Das hat das Landgericht Bochum in einem Urteil gegen die Sparda West klargestellt. (Az. I-1 O68/15).
Hintergrund: Kreditnehmer dürfen zehn Jahre nach der Kreditauszahlung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Vereinbaren sie für die Zeit nach Ende der Zinsbindung einen neuen Zinssatz, tritt laut Gesetz der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Auszahlungsterms – nicht etwa der Beginn der neuen Zinsbindung. Die Bochumer Richter sahen keinen Anlass, bei Forwarddarlehen von dieser eindeutigen gesetzlichen Regelung abzuweichen.
Quelle: Finanztest, Dez. 2015
Eine Bau- bzw. Immobilienfinanzierung ermöglicht es, den Traum von Wohneigentum zu realisieren. Das Darlehen ist zweckgebunden und dient zum Bau, Kauf, Modernisierung oder Sanierung eines Hauses oder einer Wohnung. Die Rückführung des Kredites erfolgt in monatlichen Raten, bestehend aus Tilgung und Zins.
Die häufigste Darlehensform bei einer Baufinanzierung ist das Annuitätendarlehen. Hier bleibt die monatliche Rate über die gesamte Laufzeit konstant, was Planungssicherheit schafft. Die Zusammensetzung der Annuität (Rate) verschiebt sich im Laufe der Zeit. Anfangs ist der Zinsanteil höher und es wird relativ wenig vom Darlehen getilgt. Diese Gewichtung ändert sich stetig, so dass am Ende der Laufzeit der Tilgungsanteil immer höher und der Zinsanteil niedriger wird.
Wichtige Kriterien bei einer Baufinanzierung