Der Staat fördert Bausparen

Bausparen gilt in Deutschland als sicher und ist nachwievor sehr gefragt. Nicht nur für "Häusle-Bauer", oder Renovierer. Sondern auch für "Rendite-Jäger".

Bausparen wird sowohl vom Staat als auch vom Arbeitgeber gefördert!

Vom Staat geförderte Möglichkeiten:

  • Wohnungsbausprämie
  • Arbeitnehmersparzulage
  • Riesterzulagen

Vom Arbeitgeber geförderte Möglichkeiten:

  • Beiteiligung an Vermögenswirksame Leistungen

Wohnungsbauprämie

Im Jahre 1952 wurde die Wohnungsbauprämie (WoP) in Deutschland als staatliche Subvention eingeführt. Diese Prämie wird unter bestimmten Voraussetzungen dem Bausparer gewährt.

Personenkreis

Folgender Personenkreis ist Wop-Berechtigt:

  • Alle Personen ab dem 16 Lebensjahr
  • Unterschreitung der Einkommensgrenze von 35.000€ / 70.000€ p.a. (ledige / verheiratete). Es gilt das zu versteuernde Einkommen.

Höhe der Wohnungsbauprämie

Die Höhe der Wohnungsbauprämie beträgt: 10% auf jährliche Einzahlung, max. aber auf 700€ / 1.400€ p.a. (ledige / verheiratete).

Prämienunschädliche Verwendung

Seit dem 01.01.2009 abgeschlossene Bauparverträge wird die WoP nur noch gewährt, wenn das angesparte Kapital für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen eingesetzt wird. Ausgenommen sind junge Sparer, die bei Abschluss des Vertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie können auch ohne diese wohnwirtschaftliche Verwendung über die Prämie der letzten 7 Sparjahre verfügen.

Beantragung und Auszahlung der Wohnungsbauprämie

Mit dem jährlichen Versandt des Kontoauszuges verschicken i.d.R. die Bausparkassen auch den Wohnungsbauprämienantrag.
Die Gutschrift der kummulierten Wohnungsbauprämie wird aber nicht jedes Jahr ausgezahlt, sondern "läuft" beim Finanzamt an.


Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage

Die vermögenswirksame Leistung (VL) ist eine über die Gewährung einer Sparzulage staatlich geförderte Sparform in Deutschland. I.d.R. gewährt der Arbeitgeber auf Grundlage eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder des Arbeitsvertrages, eine vereinbarte Geldleistung. Das 5. Vermögensbildungsgesetz ist hier die gesetzliche Grundlage.

Arbeitnehmersparzulage (AnSZ)

Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich (ähnlich wie bei der Wohnungsbauprämie) um eine staatliche Bezuschussung einer Sparleistung, in diesem Falle, der vermögenswirksamen Leistungen, die in den Bausparvertrag fließen.

Berechtigter Personenkreis

Arbeitnehmer erhalten eine Arbeitnehmersparzulage auf einen Bausparvertrag, wenn dieser mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) bedient wird,

Es gelten folgende Einkommensgrenzen:

  • 17.900€ / 35.800€ p.a. (ledige / verheiratete).

Höhe der Arbeitnehmersparzulage

 9% auf max. 470€ jährlich

Beantragung der Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage muss jedes Jahr mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Die Gutschrift der Sparzulagen erfolgt nach Ablauf der Sperrfrist. Hierbei ist folgende Frist zu beachten: Der Antrag muss bis Dezember des 4. Jahres nach dem Sparjahr gestellt werden.

Prämienunschädliche Verfügung

  • Wenn die Bausparsumme ausgezahlt oder die Ansprüche aus dem Vertrag beliehen werden und der Bausparer die empfangenen Geldbeträge sofort und unmittelbar zum Wohnungsbau verwendet
  • Im Falle der Abtretung der Erwerber die Bausparsumme oder die auf Grund einer Beleihung empfangenen Geldbeträge sofort und unmittelbar zum Wohnungsbau verwendet
  • Wenn der Bausparer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte nach Vertragsabschluss gestorben oder erwerbsunfähig geworden ist
  • Wenn der Bausparer nach Vertragsabschluss arbeitslos geworden ist und die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bestanden hat und im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung noch besteht.

Informationen zu noch mehr Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie hier!


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