Kaum jemand will sich in jungen Jahren mit dem Gedanken auseinandersetzen, den eigenen Beruf einmal nicht mehr ausüben zu können. Doch immerhin wird etwa jeder vierte Berufstätige noch vor Rentenbeginn berufsunfähig, sei es durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit. Informieren Sie sich also rechtzeitig über passende Vorsorgemaßnahmen!
Denn seit 01. Januar 2001 erhalten alle nach 1961 geborenen Berufstätigen im Fall der Berufsunfähigkeit faktisch keine Zahlungen mehr aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Statt dessen wurde die Erwerbsminderungsrente eingeführt, auf die aber auch nur der Anspruch hat, der nicht einmal mehr drei Stunden täglich irgendeine Arbeit verrichten kann. Die staatlichen Hilfen sind zudem so niedrig bemessen, dass sie Sie und Ihre Familie keinesfalls vor dem finanziellen Absturz bewahren können.
Die Berufsunfähigkeitsabsicherung (BU) zählt mittlerweile zu einer der wichtigsten existenziellen Absicherungen. Sie gehört zur Kategorie der Invaliditätsabsicherung (ebenso die Unfallversicherung) und ist zur Privatsache geworden.
Menschen, die einen Beruf ausüben, müssen sich finanziell gegen einen möglichen Verlust des Berufs absichern, um damit Zahlungsverpflichtungen, z.B. gegenüber Banken, nachkommen zu können.
Es gibt viele Gründe seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können: Erkrankungen des Bewegungsapparates (Wirbelsäule, etc.), psychische Probleme, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Unfälle, Krebs, u.a.
Jeder 4. Arbeiter / 5. Angestellte wird vorzeitig berufsunfähig; liegt keine private BU-Versicherung vor, bedeutet das u.U. der soziale Abstieg.
Alle nach 1961 Geborene haben vom Gesetztgeber her nur noch einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; das reicht bei weitem aber nicht.
Die BU-Versicherung kann in Verbindung mit einer Lebensversicherung (BUZ) oder auch alleine (SBU) abgeschlossen werden. Vor- und Nachteile müssen persönlich besprochen werden.
Um einen guten BU-Schutz geniessen zu können, müssen eine Reihe von Faktoren beachtet werden, z.B. Alter, Beruf, Gesundheitszustand.
Ferner gibt es bei der Vielzahl an Anbietern die unterschiedlichsten Leistungen und Klauseln (z.B. Verweisbarkeitsverzicht, Schüler-Studenten-, Karenzzeit-, Wiedereingliederungsklauseln), die beachtet werden müssen.
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