Ein heftiger Sturm deckt das Dach ab, ein Rohrbruch setzt das Haus unter Wasser, ein Feuer zerstört Teile des Gebäudes - in all diesen Fällen schützen Sie sich mit einer Wohngebäudeversicherung.
Neben der Privathaftpflichtversicherung und dem Hausratschutz ist sie für Hausbesitzer unentbehrlich: nach einem Brand, aber auch durch Wasser, Sturm oder Überschwemmung kann der Schaden Sie schnell an die Grenzen Ihrer finanziellen Belastbarkeit bringen.
Gut geschützt sind Sie im Ernstfall nur, wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung in Ihrem Policenordner haben.
Hart, z.B.
Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall,
gesandete Dachpappe
BAK
II - Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- und
Glasfüllung; Stahl- oder Stahlbetonkon-struktion mit
Wandplatten-verkleidung aus nicht brennbarem Material
(z.B. Profilblech, Asbestzement; kein Kunststoff)
siehe 1
BAK
III - Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung,
Holzkonstruk-tion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl-
oder Stahlbeton-konstruktion mit Wandplat-tenverkleidung
aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder
mehreren offenen Seiten
siehe 1
BAK
IV - wie Klasse I oder II
Weich z.B.
vollständig oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried,
Schilf, Stroh u.ä.
Fertighausgruppen (FGH)
Außenwände
Dachung
FHG I -
In allen Teilen - einschl. der tragenden Konstruktion -
aus feuerbeständigen Bauteilen (massiv)
hart, z.B. Ziegel,
Schiefer, Betonplatten, Metall, gesandete Dachpappe
FHG II -
Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz,
Leichtbauteilen oder dergleichen, außen mit
feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen
verkleidet (z.B.
Putz, Klinkersteine, Gips-platten, Asbestzement,
Profilblech, kein Kunststoff
siehe 1
FHG III
- Wie FHG II, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw.
Verkleidung
siehe 1
Informationen:
Elementar
Dazu gehören Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben. Sturm oder Hagelschäden sind schon in der normalen Versicherung enthalten!
Glas
Gedeckt wird einfacher Glasbruch an Türen, Fenstern, Einrichtung; egal aus welchem Grunde. Die Außenverglasung des Gebäudes ist bei diesem Einschluß immer versichert, die Innenverglasung nur im Einfamilienhaus.
Selbstbeteiligung
Im Schadenfall zahlen Sie diesen Betrag selbst. Eine SB lohnt sich aber meist nur bei teuren Versicherungsprämien.
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