Jeder Hausbesitzer sollte sich gegen die wichtigsten Risiken mit einer Gebäudeversicherung schützen. Nach einem Brand, aber auch durch Rohrbruch, Sturm oder Hagel kann der Schaden so groß sein, dass man als Eigentümer schnell an die Grenzen seiner finanziellen Belastbarkeit gelangt. Banken verlangen für eine Immobilienfinanzierung ohnehin den Nachweis einer Feuerversicherung.
Risiken können auch einzeln versichert werden
Da die Gebäudeversicherung eine "verbundene" Versicherung ist, bei der die Prämien für jede Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden usw.) einzeln kalkuliert werden, können Sie jedes Risiko auch einzeln versichern.
Übrigens: bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, sie kann von ihm aber innerhalb von vier Wochen gekündigt werden.
Als Käufer sollten Sie eine bestehende Police nicht sofort, sondern erst zum Jahresende kündigen. Denn der volle Jahresbeitrag steht dem Versicherer auch bei unterjähriger Kündigung zu.
Hart, z.B.
Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall,
gesandete Dachpappe
BAK
II - Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- und
Glasfüllung; Stahl- oder Stahlbetonkon-struktion mit
Wandplatten-verkleidung aus nicht brennbarem Material
(z.B. Profilblech, Asbestzement; kein Kunststoff)
siehe 1
BAK
III - Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung,
Holzkonstruk-tion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl-
oder Stahlbeton-konstruktion mit Wandplat-tenverkleidung
aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder
mehreren offenen Seiten
siehe 1
BAK
IV - wie Klasse I oder II
Weich z.B.
vollständig oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried,
Schilf, Stroh u.ä.
Fertighausgruppen (FGH)
Außenwände
Dachung
FHG I -
In allen Teilen - einschl. der tragenden Konstruktion -
aus feuerbeständigen Bauteilen (massiv)
hart, z.B. Ziegel,
Schiefer, Betonplatten, Metall, gesandete Dachpappe
FHG II -
Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz,
Leichtbauteilen oder dergleichen, außen mit
feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen
verkleidet (z.B.
Putz, Klinkersteine, Gips-platten, Asbestzement,
Profilblech, kein Kunststoff
siehe 1
FHG III
- Wie FHG II, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw.
Verkleidung
siehe 1
Informationen:
Elementar
Dazu gehören Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben. Sturm oder Hagelschäden sind schon in der normalen Versicherung enthalten!
Glas
Gedeckt wird einfacher Glasbruch an Türen, Fenstern, Einrichtung; egal aus welchem Grunde. Die Außenverglasung des Gebäudes ist bei diesem Einschluß immer versichert, die Innenverglasung nur im Einfamilienhaus.
Selbstbeteiligung
Im Schadenfall zahlen Sie diesen Betrag selbst. Eine SB lohnt sich aber meist nur bei teuren Versicherungsprämien.
49 von 95 Punkte
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Grüner Haken = 2 Punkte
Grüner Halbkreis = 1 Punkt
Kein oder anderes Symbol = 0 Punkte
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