Krankenzusatz- und Pflegeversicherung


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Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung 

Thema Zahnversorgung

Der Eigenanteil der gesetzlich Krankenversicherten an Zahnbehandlungen und Zahnersatz steigt mit jeder neuen Gesundheitsreform.

Die gesetzlichen Kassen bezahlen nur noch einen befundorientierten Festzuschuss - ganz gleich, ob man sich für die Mindestversorgung entscheidet oder einen Zahnersatz will, der auch ästhetischen Ansprüchen gerecht wird.

Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können Sie die Leistungslücke zwischen tatsächlichen Zahnersatzkosten und der Kassenerstattung schließen - wahlweise anteilig oder vollständig. Je nach Tarif werden Implantate, Keramikinlays und Verblendungen erstattet, auch Kosten für Zahn- und Kieferregulierung (Zahnspangen) können voll abgesichert werden. Zahnzusatztarife sind bei manchen Anbietern allerdings nicht alleine versicherbar, sondern nur in Verbindung mit stationären oder ambulanten Grundtarifen.

Laufende Behandlungen werden nicht erstattet

Vor Abschluss eines Zahnzusatztarifs verlangt der Versicherer in der Regel eine Untersuchung durch den behandelnden Zahnarzt, für fehlende Zähne wird meist ein Beitragszuschlag erhoben. Bereits eingeleitete Zahnersatzmaßnahmen sind bei allen Anbietern von der Leistung ausgeschlossen. Außerdem erstatten die Versicherer im Regelfall erst nach Ablauf einer Wartezeit von 8 Monaten.

Krankenzusatzversicherung


Krankenversichert zu sein ist bei uns in Deutschland normal! Zum Glück!
Aber Krankenversicherung ist nicht gleich Krankenversicherung. Nicht nur dass zwischen Privaten (PKV) und den Gesetzlichen (GKV) Krankenkassen unterschieden wird, sondern auch innerhalb der PKV und der GKV gibt es Unterschiede hinsichtlich verschiedener Leistungen und Beiträgen.

 

Für privat und gesetzlich Versicherte:

Evlt. haben Sie die Möglichkeit von der GKV in die PKV zu wechseln. Vieles spricht dafür. Hauptsächlich - und das ist der wichtigste Punkt - sind es die besseren Leistungen bei Ärzten, Krankenhäusern, etc.

 

Für privat Versicherte:

Für privat Versicherte oder jene, die es werden wollen, besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz individuell zu gestalten bzw.  zu ergänzen. Der Versicherte kann z.B. seine Leistungsbausteine so auswählen, wie es für ihn am optimalsten ist. Auch kann er mit der Wahl des jährlichen Selbstbehalts (z.B. 500€ oder 1000€ pro Jahr) seine Beiträge zur PKV beeinflussen, bzw. für ihn optimiert kalkulieren.

Für Personen, die sich für eine PKV entscheiden müssen also eine Reihe von Faktoren berücksichtigt werden. Da auch das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand eine Rolle für die Prämie spielt, sollte also der Eintritt frühstmöglichst gewählt werden. Studenten können einen sogenannten Optionstarif wählen, bei dem der Gesundheitszustand "eingefroren" wird; der Student kann später, sofern die Anforderungen für einen Eintritt in die PKV erfüllt sind, ohne erneute Gesundheitsprüfung in die volle private Krankenversicherung wechseln.

 

Private Ergänzungsmöglichkeiten:

Sie sind gesetzlich versichert und können oder wollen nicht in eine private Krankenversicherung voll wechseln, möchten jedoch ihren gesetzlichen Schutz verbessern?

Dann können wir dies für Sie tun:

  • stationäre Zusatzversicherung: z.B. mit Chefarztbehandlung, Ein- / Zweibettzimmer
  • Krankentagegeld: ergänzend zur gesetzlichen Absicherung nach der 6. Woche
  • Zahnzusatzversicherung: optimale Absicherung gegen hohe Zahnarztrechnungen, z.B. bei Zahnersatz.

 

Für gesetzlich Versicherte:

Die Leistungen der GKV sind überwiegend identisch, die Kosten können aber zwischen den Kassen variieren. Seit 1996 können Sie sich Ihre GKV selbst auswählen, unabhängig von Ihrer Berufsgruppe und Ihrer Region.
Durch einen Wechsel können Sie viele Euros sparen. Ich unterstütze Sie gerne bei einem möglichen Wechsel.


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Ihr Ansprechpartner für Krankenzusatzversicherung

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Stephen Hawlitzki-Groß
SHG Finanz

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76344 Eggenstein

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