Private Vorsorge

 

Mit der Rüruprente steuerbegünstigt und sicher Ihre Altersvorsorge aufbauen


Rürup-Rente

Rürup-Rente

Die Auszahlungsphase

Frühestens ab 62
Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus Ihrer Rürup-Vorsorge, wenn Sie das gesetzliche Rentenalter (je nach Geburtsjahr liegt das gesetzliche Rentenalter zwischen 65 und 67) erreicht haben. Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 62 beantragen - die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei Rentenbeginn erst ab dem gesetzlichen Rentenalter.

Die Leistungen aus Rürup-Verträgen werden grundsätzlich als monatliche Rente gewährt - lebenslang und ganz gleich, welches Alter Sie erreichen.


Vorsorge auch für die Familie
Ansprüche aus einer Rürup-Rente sind nicht vererbbar, allerdings können Sie bereits bei Vertragsabschluss eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner oder die Kinder vereinbaren.

Die Ansprüche aus einer Rürup-Vorsorge dürfen ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden, auch die Auszahlung in einem einmaligen Betrag ist nicht möglich. Ab 2040 erstmals ausgezahlte Rürup-Renten sind in voller Höhe steuerpflichtig, bis dahin gilt eine Übergangsregel.

Rürup-Rente

Ihre Wunsch-Rente:

Rückruf-Wunsch

Wie sind Sie am besten erreichbar:

Termin vereinbaren


Ich berate Sie gerne!

Kontaktfoto

Stephen Hawlitzki-Groß
SHG Finanz

Karlstr. 2a
76344 Eggenstein

0721-7820710
info@shg-finanz.de


Impressum · Rechtliche Hinweise · Datenschutz · Erstinformation · Beschwerden · Cookies
Stephen Hawlitzki-Groß hat 4,94 von 5 Sternen 311 Bewertungen auf ProvenExpert.com