Optimal versichert sein


Unfallversicherung


Neben der gesetzlichen Unfallversicherung (die Leistungen werden in § 1 SGB VII geregelt), deckt die Private Unfallversicherung (PUV) die finanziellen Folgen von Unfällen ab, und zwar weltweit und rund um die Uhr. Abgesichert wird gegen Invalidität und Todesfall.

Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit und im Haushalt, von daher ist eine PUV auch für Kinder und Senioren sehr zu empfehlen.

100% des Invaliditätsgrades können relativ schnell erreicht werden (z.b. durch die Addition der Invaliditätsgrade der verunfallten Körperteile). Deshalb ist es u.a. wichig einen Tarif mit Progession zu wählen.

Ob nun Einzel-, Gruppen-, Familien-, Kinder-, oder Seniorenunfallversicherung, wir haben das Passende für Ihren Wunsch. 

Übrigens sind die Beiträge zur PUV als Vorsorgeaufwendungen innerhalb der Höchstbeträge steuerlich absetzbar.


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Was leistet die Unfallversicherung?

Einmalzahlung und Unfallrente
Die private Unfallversicherung schützt vor den oft existenzbedrohenden finanziellen Folgen eines schweren Unfalls. Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung: Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurück, erhalten Sie die vereinbarte Kapitalsumme.

Damit können Sie Einkommenseinbußen auffangen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen oder eine Umschulung zum notwendigen Berufswechsel finanzieren. Meist wird auch eine monatliche Rente für den Fall bleibender Gesundheitsschäden vereinbart. Die Höhe dieser Leistungen richtet sich nach dem Grad der Invalidität.


Tagegeld, Genesungssgeld, Todesfallleistung

Vor allem, wenn Sie beruflich selbstständig sind, ist ein Unfall oft mit Einkommensausfall verbunden. Als Selbstständiger sollten Sie im Rahmen Ihrer Unfallversicherung deshalb ein Krankentagegeld vereinbaren. Das Tagegeld wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Jahr nach dem Unfall gezahlt.

Auch ein Genesungsgeld für die erste Zeit nach der Behandlung kann vereinbart werden. Das Genesungsgeld gibt es solange, wie Krankenhaustagegeld gezahlt wird; insgesamt maximal hundert Tage. Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod, besteht Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme, die Hinterbliebenen werden so wenigstens finanziell entlastet. 

Ihr Ansprechpartner für Unfallversicherung

Kontaktfoto

Stephen Hawlitzki-Groß
SHG Finanz

Karlstr. 2a
76344 Eggenstein

0721-7820710
info@shg-finanz.de


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